Beim Versenden von Luftfracht kommt es vor allem auf die Sicherheit an. Der Luftfrachtspediteur SACO Groupair agiert als reglementierter Beauftragter.
In Zusammenarbeit mit seinen Dienstleistern ist er darauf spezialisiert, Sicherheitskontrollen zuverlässig durchzuführen und Sprengstoffe oder gefährliche Flüssigkeiten zu entdecken.
© SACO Groupair
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter muss sich hierfür zunächst einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen, also ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Wer später keine Sicherheitskontrollen durchführt und nur Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen benötigt, erhält eine allgemeine Schulung des Sicherheitsbewusstseins. Diejenigen, die die Fracht auf Sicherheit überprüfen werden, müssen intensiver geschult werden. Sie lernen vor allem, nicht sichere Fracht – also gefährliche Gegenstände – zu erkennen, und erfahren, wie sie sich beispielsweise bei einem Bombenfund verhalten müssen.
Bekannte oder unbekannte Versender
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„Grundsätzlich unterscheiden wir in der Luftfracht zwischen bekannten und unbekannten Versendern“, sagt Andreas Papathanasiou, Geschäftsführer von SACO Groupair, einem auf Luftfracht spezialisierten Spediteur mit Standorten in Kelsterbach und Norderstedt. Dabei stellt der unbekannte Versender die Waren zusammen, die er versenden will. „Wir als Spedition können diese von jedem beliebigen Dienstleister abholen lassen“, fügt er hinzu. SACO Groupair und seine Dienstleister machen die Sendung dann für den Transport als Luftfracht sicher. Der Luftfrachtspediteur führt diese über seinen Lagerdienstleister in einen sicheren Status über, egal ob es sich um lose Güter oder bereits auf Paletten verpackte Waren handelt. Das geht allerdings nur mit einer Zulassung als reglementierter Beauftragter (regB).
„Wir sind regB und können demnach die Sicherheitskontrollen und/oder Frachtkontrollen an Luftfrachten erledigen sowie sichere Luftfracht handeln, transportieren oder lagern, ohne dass diese den sicheren Status verliert“, erläutert Papathanasiou. Ähnlich wie bei Passagierflügen wird dazu alles zuerst durch eine Sicherheitsschleuse geschickt und geröntgt. Die erste Sicherheitsmethode, um die Einschleusung verbotener Gegenstände in die Luftfracht zu verhindern, heißt also XRY.
Wenn das Röntgenbild Fragen aufwirft – also zum Beispiel ein Dunkelalarm eintritt –, wenden die Kontrollkräfte (KK, früher LSKK) weitere Sicherheitsmethoden an. Um einen Dunkelalarm handelt es sich, wenn beim Röntgen ein Schwarzbild angezeigt wird, also die Fracht eine Materialeigenschaft aufweist, die den Gegenstand auf dem Bildschirm schwarz erscheinen lässt. Hat eine Verpackung einen Riss oder ist ein Karton offen, ist das ebenfalls ein Indiz dafür, dass die Fracht nicht sicher ist.
Verschiedene Kontrollverfahren
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Zu den Kontrollverfahren gehören die Durchsuchung von Hand mit Statusvergabe, kurz PHS (Physical Handsearch), sowie die Sichtprüfung mit Statusvergabe, kurz VCK (Visual Check). „KK sind Fachkräfte, die über großes handwerkliches Geschick verfügen, sie müssen nicht nur Kisten und Kartons öffnen, sondern die Fracht auch wieder sicher verpacken“, erzählt der SACO-Groupair-Chef. KK nehmen außerdem mithilfe von Sprengstoff-Detektionsgeräten (Sniffer) Partikelproben. Das auch ETD (Explosive Trace Detection) genannte Gerät analysiert die Wischpartikel auf gefährliche Substanzen. Ist die Prüfung negativ, kann der Status „sicher“ mittels EDS (Electronic Data Sheet) vergeben werden. Und nicht zuletzt können Spürhunde, sogenannte Explosive Detection Dogs (EDD), eingesetzt werden, die darauf trainiert sind, Sprengstoffe zu erschnüffeln. Sämtliche Fachkräfte arbeiten bei SACO Groupair im Schichtbetrieb und kontrollieren Luftfracht rund um die Uhr.
Auf der anderen Seite gibt es die bekannten Versender. Sie dürfen Fracht als sicher deklarieren, eine Sicherheitsprüfung muss im weiteren Transportverlauf der Sendung nicht mehr erfolgen. Für die Abholung bis hin zur Anlieferung an die Fluggesellschaft oder den Handlingspartner müssen allerdings regB oder zugelassene Transporteure eingesetzt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die sichere Luftfrachtkette tatsächlich eingehalten wird.
Der sogenannte Known Consignor (KC/bekannter Versender) muss entsprechend den gesetzlichen Vorgaben beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) eine Zulassung beantragen. Diese erlaubt es ihm, Waren als sichere Luftfracht zu versenden – ohne dass Sicherheitskontrollen, wie das Röntgen der Fracht, auf dem Weg ins Flugzeug erforderlich werden. Wer ein regelmäßiges Luftfrachtaufkommen hat, kann KC werden. „Die Vorteile liegen auf der Hand: Neben geringeren Abwicklungskosten und potenzieller Schadensminimierung entsteht auch eine Zeitersparnis“, sagt Papathanasiou. Vor dem Weitertransport zum Flughafen sind keine weiteren Kontrollen seitens des Dienstleisters nötig. Er kann die Fracht, die den Status „sicher“ hat, dem Flughafen zuführen. Allerdings muss er KC, regB und zugelassene Transporteure in regelmäßigen Abständen bzw. während der Lieferkette in der LBA-EU-Datenbank überprüfen, um sicherzugehen, dass ihr Status noch gültig ist und nicht etwa vom LBA entzogen wurde.
Zu 100 Prozent regelkonform
SACO Groupair arbeitet jedoch recht häufig auch mit unbekannten Versendern zusammen, die den enormen Kostenaufwand scheuen, KC zu werden, also die LBA-Zulassung zu beantragen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schulen. „Wir würden gerne mit mehr bekannten Versendern zusammenarbeiten, weil das für uns natürlich einfacher ist“, betont der Airfreight Manager. Dazu kommt, dass Luftfrachtspediteure aufgrund der LBA-Regulierung einige Güter, wie bestimmte Flüssigkeiten oder Granulate, ohnehin nicht sichern dürfen. Demnach ist es bei derlei Produkten sicherlich sinnvoll, dass Hersteller als bekannte Versender agieren, um auch Luftfracht vertreiben zu können.
„Wer nicht per Luftfracht versenden will oder muss, kann natürlich andere Lieferketten aufbauen. Es kommt auf das Produkt und die geforderte Schnelligkeit an“, sagt Papathanasiou. SACO Groupair wiederum hat einen externen Sicherheitsbeauftragten benannt, der über neue Regularien Auskunft gibt, auf Schulungen oder sicherheitstechnische Mängel hinweist und über den sicheren Umgang mit Maschinen und Arbeitsstoffen informiert. „Damit können wir zu 100 Prozent regelkonform handeln“, resümiert der Geschäftsführer. Das Unternehmen arbeitet außerdem ausschließlich mit Dienstleistern zusammen, die die entsprechenden Zertifikate vorweisen können.